Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Übersetzer

§ 1 Geltungsbereich
Für Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftliche Handlungen mit Herrn Thomas Brennecke mit Geschäftssitz in der Jana Želivského 1846/33, 130 00 Prag 3, Tschechien (im Folgenden „Übersetzer“ genannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

§ 2 Vertragsschluss
(I) Der Übersetzer verpflichtet sich im Rahmen eines mit dem Vertragspartner geschlossenen Werkvertrages zur Anfertigung einer Übersetzung und zur Überlassung einer Ausfertigung der Übersetzung an den Vertragspartner.

(II) Der Vertragspartner verpflichtet sich im Gegenzug, die vereinbarte Vergütung nach Abnahme der Übersetzung zu zahlen.

§ 3 Umfang der Übersetzungsleistung, Lieferfristen
(I) Der Übersetzer fertigt jede Übersetzung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig an.

(II) Dem Übersetzer ist ein im Verhältnis zu Schwierigkeit und Umfang des Textes angemessener Zeitraum zur Fertigstellung der Übersetzung einzuräumen.

§ 4 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Vertragspartners
(I) Der Vertragspartner hat dem Übersetzer von sich aus rechtzeitig besondere Wünsche bezüglich der Ausführungsform der Übersetzung, wie z. B. Verwendungszweck, Zielland, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife und Formatierung mitzuteilen.

(II) Alle zur Anfertigung der Übersetzung erforderlichen Unterlagen und Informationen hat der Vertragspartner dem Übersetzer bei Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Hierunter fallen z. B. die Verwendung spezieller Fachbegriffe, Grafiken, Tabellen und Abkürzungen.

(III) Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass der zu übersetzende Text frei von Rechten Dritter ist und eine Übersetzung angefertigt werden darf. Er stellt den Übersetzer von solchen Ansprüchen Dritter frei und haftet Dritten gegenüber selbst.

(IV) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Vertragspartner dem Übersetzer rechtzeitig vor Anfertigung des Druckes einen Korrekturabzug, sodass der Übersetzer Fehler beseitigen kann. In der Übersetzung enthaltene Daten, Namen und Zahlen sind vom Vertragspartner auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

(V) Der Übersetzer haftet nicht für Schäden und Verzögerungen, die sich aufgrund der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Vertragspartners ergeben.

§ 5 Haftung und Gewährleistungsbestimmungen
(I) Die Haftung des Übersetzers ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln beschränkt, es sei denn, es ist eine Hauptleistungspflicht aus dem Vertrag betroffen.

(II) Die Haftung des Übersetzers für leichte Fahrlässigkeit ist auf eine Höchstsumme von 5.000,00 Euro beschränkt. Eine darüber hinausgehende Haftung kann durch Individualvereinbarung zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden.

(III) Der Übersetzer haftet dem Vertragspartner gegenüber für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, in vollem Umfang.

(IV) Der Vertragspartner hat dem Übersetzer das Vorliegen von Mängeln unverzüglich mitzuteilen. Dem Übersetzer steht zunächst das Recht zu, den Mangel im Wege der Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.

(V) Der Übersetzer haftet für Mängel an der Übersetzung nach den gesetzlichen Vorschriften und übernimmt keine verschuldensunabhängige Haftung im Wege einer Garantie.

(VI) Mängelansprüche verjähren bei Verträgen mit Unternehmern innerhalb eines Jahres.

§ 6 Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über vertrauliche Umstände zu bewahren, die ihm in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangen. Hierunter fallen z. B. personenbezogene Daten des Vertragspartners sowie vertrauliche Inhalte zu übersetzender Texte.

§ 7 Erfüllungsgehilfen
(I) Der Übersetzer ist jederzeit ohne Ankündigung berechtigt, Mitarbeiter oder fachkundige Dritte seiner Wahl als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen.

(II) Der Übersetzer hat in einem solchen Falle sicherzustellen, dass sich der Erfüllungsgehilfe ebenfalls zur Verschwiegenheit gemäß § 6 verpflichtet.

§ 8 Abnahme
(I) Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Werk spätestens 7 Werktage nach Lieferung abzunehmen, wenn dieses vertragsgemäß hergestellt wurde.

(II) Die Abnahme kann nicht verweigert werden, wenn der Mangel nur unerheblich ist.

§ 9 Vergütung
(I) Die Rechnungen des Übersetzers sind innerhalb der auf jeder Rechnung angegeben Zahlungsfrist ohne Abzüge zahlbar.

(II) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(III) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten und Aufwendungen.

§ 10 Vorschuss
(I) Ab einem Auftragswert von über 600,00 Euro brutto wird automatisch mit Vertragsschluss ein Vorschuss in Höhe von 50 % des zu erwartenden Gesamtbetrags fällig.

(II) Ist der Gesamtwert des Auftrages nicht von Anfang an absehbar, schätzt der Übersetzer den Wert unverbindlich innerhalb einer angemessenen Zeit.

§ 11 Eigentumsvorbehalt
Die Übersetzung verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Übersetzers.

§ 12 Schlussbestimmungen
Sofern der Vertragspartner kein Verbraucher ist, gilt als Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen Prag. Für sämtliche Rechtsgeschäfte und der sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich tschechisches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird. Sollten Sie kein Verbraucher sein, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Prag.

§ 13. Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich,

Thomas Brennecke
Jana Želivského 1846/33
130 00 Prag 3
Tschechien
Tel.: +49 (0) 175 486 95 72
[email protected]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Erklärung ist formlos.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

AGB für Dolmetscher

§ 1 Vertragsgegenstand

Für Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftliche Handlungen mit Herrn Thomas Brennecke mit Geschäftssitz in der Jana Želivského 1846/33, 130 00 Prag 3, Tschechien (im Folgenden „Dolmetscher“ genannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

§ 2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(I) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dolmetscher schnellstmöglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, alle notwendigen Schriftstücke (z. B. Arbeitsprogramm, Tagesordnung, Berichte, Referate, Anträge, Vorträge und Reden) in allen Sprachen, in die und aus denen der Dolmetscher dolmetschen soll, auszuhändigen.

(II) Von sämtlichen Schriftstücken, die während der Veranstaltung verlesen werden, erhält der Dolmetscher spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn eine Kopie, die bis einschließlich Verlesung und Behandlung des Schriftstücks oder Manuskripts bei ihm bzw. ihr verbleibt.

(III) Während der Einsatzzeit sind dem Dolmetscher angemessene Pausen zu gewähren. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass während des gesamten Einsatzes angemessene technische Voraussetzungen zur Verfügung stehen. Insbesondere beim Einsatz von Dolmetscherkabinen ist für angemessene Lüftung, Temperaturregelung (Klimatisierung) und freie Sicht auf den Redner bzw. auf die Projektionsflächen Sorge zu tragen. Während des Einsatzes trägt der Auftraggeber dafür Sorge, dass der Dolmetscher angemessen mit Getränken und Mahlzeiten verpflegt wird. Angemessen ist hierbei mindestens der Standard, der auch der zu dolmetschenden Person zur Verfügung steht.

§ 3 Vergütung

(I) Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Dolmetscher für die Erbringung der Leistungen die im Angebot genannte Vergütung zu zahlen:

(II) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten des Dolmetschers in angemessener Höhe zu zahlen. Angemessen sind die Kosten für denjenigen Standard, der auch den Rednern zur Verfügung gestellt wird.

(III) Darüber hinausgehende Leistungen des Dolmetschers bedürfen der Vereinbarung und werden gesondert berechnet. Darüber hinausgehende Leistungen sind u. a.:

  • Mehraufwand über die normalen Einsatzzeiten hinaus. Hierfür werden 110,00 Euro netto je angefangene Stunde fällig;
  • Konsekutiv- oder Begleitdolmetschen bei zusätzlichen Veranstaltungen außerhalb der vereinbarten Veranstaltung (z. B. Besichtigungen, Abendessen);
  • Leistungen unter erschwerten Bedingungen (z. B. fehlende Sicht auf den Redner);
  • Übersetzungsleistungen am Rande der Konferenz;
  • Zusammenstellung von Dolmetscherteams;
  • Zurverfügungstellung von Technik;
  • Dolmetschen des Sprechtextes von Filmen.

(IV) Zahlungsverpflichtungen sind innerhalb der in jeder Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist nach Beginn des Einsatzes fällig. Der Dolmetscher hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten und Aufwendungen.

§ 4 Vertragsschluss und Kündigung

(I) Der Vertrag wird mit dem Tage der Unterzeichnung durch beide Parteien wirksam.

(II) Die Leistungserbringung durch den Dolmetscher setzt in der Regel mindestens 3 Werktage Vorbereitungszeit voraus.

(III) Eine Kündigung des Dolmetschervertrages ist für beide Parteien jederzeit mit einer Frist von 24 Stunden möglich.

(IV) Wird die Kündigung innerhalb der Vorbereitungszeit oder nach Beginn der Veranstaltung ausgesprochen, ist die Vergütung für den bereits geleisteten Teil anteilig sofort fällig. Schadensersatzforderungen für entgangenen Gewinn bleiben hiervon unberührt.

(V) Sollte der Dolmetscher aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und die Dauer seiner Verhinderung mitzuteilen.

§ 5 Haftung

(I) Der Dolmetscher ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten.

(II) Der Dolmetscher haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

(III) Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. Hierbei wird die Ersatzpflicht des Dolmetschers auf 5.000,00 EUR begrenzt, wenn nicht gesondert und schriftlich ein höherer Betrag vereinbart wird.

§ 6 Verschwiegenheitserklärung

Der Dolmetscher verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen und Handlungen zu bewahren, die ihm in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, solange diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

§ 7 Urheberrecht

(I) Jede Dienstleistung des Dolmetschers ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Die Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Dolmetschers zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.

(II) Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten.

(III) Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.

§ 8 Schlussbestimmungen

(I) Vertragssprache ist Deutsch. Für sämtliche Rechtsgeschäfte und der sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich tschechisches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht unterlaufen werden.

(II) Sollte der Auftraggeber kein Verbraucher sein, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Prag.

(III) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden diese, sofern möglich, neu verhandelt. Andernfalls treten anstelle der unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Regelungen. Die Wirksamkeit des Vertrages an sich bleibt davon unberührt.